Wer träumt nicht von einem eigenen Häuschen, irgendwo im Grünen? Ein Haus ist aber nicht nur das eigene Zuhause, sondern auch immer eine gute Wertanlage für die Zukunft und damit auch eine finanzielle Absicherung fürs Alter. Ein Haus kostet aber auch viel Geld und kaum jemand hat die finanziellen Mittel, sich den Traum vom Eigenheim ohne einen Kredit zu erfüllen. Es gibt allerdings einen Weg, der das eigene Haus möglich macht, ohne sich dafür über Jahrzehnte hoch zu verschulden und das sind die vermögenswirksamen Leistungen oder kurz VWL.
Was sind eigentlich Vermögenswirksame Leistungen und wie können sie dabei helfen, den Traum vom eigenen Haus Wirklichkeit werden zu lassen? Jeder der ein Haus bauen will, möchte natürlich in möglichst kurzer Zeit, seine Schulden bei der Bank tilgen. Was aber die meisten Arbeitnehmer nicht wissen, ist, dass sie ihre vermögenswirksamen Leistungen zur Baufinanzierung nutzen können. Vermögenswirksame Leistungen stellen immer Geldleistungen des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer dar und gehören zu den Lohn- und Gehaltszahlungen. Alle Vermögenswirksamen Leistungen werden immer in einem Arbeitsvertrag vereinbart, oder sie werden auch tarifvertraglich festgelegt. Ein Arbeitnehmer erhält im Rahmen einer betrieblichen Vereinbarung oder auch im Rahmen eines Manteltarifvertrages diese Vermögenswirksamen Leistungen, die monatlich bis zu 40 Euro betragen. Genau genommen spart der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer. Dieser kann das angesparte Geld später einmal dazu verwenden, um eben ein Haus zu bauen.
Der Einsatz von Vermögenswirksamen Leistungen als Tilgung der Schulden, die für den Bau eines Hauses aufgenommen wurden, ist nach dem Vermögensbildungsgesetz jederzeit möglich. Diese Variante ist immer noch relativ unbekannt, aber eine sehr attraktive Alternative, zu den sonstigen Ansparformen der Vermögenswirksamen Leistungen. Es gibt zwei Wahlmöglichkeiten, die man in Anspruch nehmen kann, um mit dem Einsatz der Vermögenswirksamen Leistungen die Kreditschulden für den Bau eines eigenen Hauses zu tilgen. Die eine Möglichkeit ist: Der Arbeitgeber zahlt die Vermögenswirksamen Leistungen sofort in einen Bausparvertrag ein, oder aber in der anderen Variante, bekommt der Arbeitnehmer das Geld aus diesen Leistungen direkt auf sein eigenes Konto ausgezahlt. Bei der zweiten Variante muss nachgewiesen werden, dass das Geld auch tatsächlich zur Tilgung der Kreditschulden verwendet wird und deshalb muss die Bank dies auch bestätigen.